Hafenschule A-Z

Vor dem Hintergrund der gesetzlich geregelten Schulpflicht kann die Schule nur beim Vorliegen zwingender Gründe Schüler vom Unterricht beurlauben. Dafür gelten folgende Richtlinien:

Die Beurlaubung unmittelbar vor den Ferien oder im Anschluss an die Ferien ist nur in Ausnahmefällen und aus wichtigen Gründen (z.B. als Maßnahme der vorbeugenden Gesundheitshilfe) zulässig.

Entsprechende Anträge mit Begründung sind bitte schriftlich von den Erziehungsberechtigten spätestens drei Wochen vorher bei der Schulleitung zu stellen. Diese Anträge werden nur einmal in der Grundschulzeit genehmigt. Die Schulleitung entscheidet über die Beurlaubung auch unter Berücksichtigung pädagogischer Gesichtspunkte.

Beurlaubungen bis zu zwei Tagen – jedoch nicht unmittelbar vor oder nach den Ferien – können vom Klassenlehrer genehmigt werden.

Eine Beurlaubung aus religiösen Gründen oder Feiern, auch bei Geschwisterkindern, ist jederzeit möglich. Sie sollte allerdings auch schriftlich begründet beantragt werden.

Handys, Smartphones und digitale Endgeräte

Es gibt von Seiten der Schule keinen Grund, warum Kinder ein Telefon mit in die Schule bringen sollten, denn im Sekretariat kann in Notfällen jederzeit angerufen werden.

Sollten Sie aber dennoch Ihrem Kind ein Handy/Smartphone/Smartwatch oder digitales Endgerät mitgeben, dann müssen diese Geräte immer ausgeschaltet und im Ranzen verstaut sein. Erst nach Schulschluss und außerhalb des Schulgeländes dürfen die Geräte aus dem Ranzen geholt und benutzt werden.

Weiter hilfreiche Informationen finden Sie auf der Seite: www.medien-sicher-de

Was tun, wenn…

… Ihr Kind krank ist?:

Wenn Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen die Schule nicht besuchen kann, informieren Sie bitte ein Kind aus der Klasse, das dann den Klassenlehrer informiert oder informieren Sie die Klassenlehrkraft über die SDUI App. Bitte geben Sie Ihrem Kind eine schriftliche Entschuldigung mit, wenn es wieder den Unterricht besucht. Sollte Ihr Kind länger als drei Tage fehlen, benachrichtigen Sie bitte den Klassenlehrer oder geben Sie eine schriftliche Entschuldigung oder ein ärztliches Attest in der Schule ab.

Erkrankt Ihr Kind während der Schulzeit, versuchen wir Sie unter den uns bekannten Notrufnummern zu benachrichtigen. In ernsten Fällen, etwa bei Unfällen, nehmen wir ebenso Kontakt mit dem Krankenhaus oder einem Arzt auf.

… ein in der Nähe wohnender Klassenkamerad krank ist?

Mitschüler können den in der Nähe wohnenden, aber erkrankten Klassenkameraden die Hausaufgaben, Arbeitsblätter oder Unterrichtsmaterialien mitbringen. Bevor sich die „Boten“ auf den Weg machen, sollten sie sich telefonisch mit dem erkrankten Kind oder seinen Eltern abgestimmt haben. Diese Botendienste übernehmen die Kinder freundlicherweise und immer freiwillig.

Ein erkranktes Kind bzw. seine Eltern müssen sich immer selbstständig um die Aufarbeitung des verpassten Unterrichtsstoffes bemühen.